Giovannelli, Sibylle
Vorzimmer Kämmerei
Kämmerei, Finanzverwaltung +1 Weitere
Die Turn- und Festhallen dienen dem sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Stadt Weil der Stadt. Zu diesem Zweck können sie auch Vereinen und Institutionen aus Weil der Stadt auf Antrag überlassen werden. Außerdem können die Turn- und Festhallen für Tagungen und Ausstellungen u. ä. zur Verfügung gestellt werden. Während der Schulferien ist keine Hallenbenutzung möglich.
Die mietweise Überlassung der Räume und Einrichtungen der Turn- und Festhallen ist bei der Stadtverwaltung – Stadtkämmerei – der Stadt Weil der Stadt mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung zugelassen wird, trifft die Stadtverwaltung.
- Geeignet für
Sitzung/Versammlung
Sportveranstaltung
Konzert
Theater/Schauspiel
Tanzveranstaltung
Fasnachtsveranstaltung
- Vermietung an
Vereine
- Mietbedingung
Nur an Einheimische
Für Mieter
- Grundbetrag für eine Nutzung bis vier Stunden: 400,00 Euro
- Zuschlag für eine Nutzung über vier Stunden: 300,00 Euro
Zuschläge
- Zuschlag, wenn eine Sonderreinigung der Halle erforderlich ist: 200,00 Euro
- Zuschlag, wenn eine Sonderreinigung der Spülküche erforderlich ist: 50,00 Euro
- Zuschlag, wenn eine Sonderreinigung der kompletten Küche erforderlich ist: 200,00 Euro

