Stadtjäger

Durch eine Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) wurde die Möglichkeit eröffnet, Stadtjäger einzusetzen. Seit 2023 hat die Stadt Weil der Stadt Stadtjäger eingesetzt.

Stadtjäger haben die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen; sie arbeiten mit den Wildtierbeauftragten und der Stadtverwaltung zusammen.

Die Jagd im Siedlungsbereich darf nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. Sie dienen dabei dem Lösen von Wildtier-Mensch-Konflikten, zur Gefahrenabwehr und Tierseuchenabwehr. Der Stadtjäger kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen u.a. folgende Tierarten bejagen: Dachs, Fuchs, Marderhund, Rehwild, Schwarzwild, Steinmarder, Waschbär, Baummarder und Iltis. Wir weisen darauf hin, dass die Aufzählung nicht abschließend ist.

Gerne dürfen sich betroffene Bürger der Stadt Weil der Stadt direkt an die eingesetzten Stadtjäger wenden. 


Kontaktdaten

Frank Beutelspacher
Mobil: 0177 24 579 48
E-Mail: info@fallenjagd-frank.de

und

Thomas Tischler
Mobil: 0152 31874673
E-Mail: stadtjagd-tischler@web.de