Ausweisung von Windvorranggebieten durch die Region Stuttgart verzögert sich

Städtische Nachrichten

Baden-Württemberg ist gesetzlich dazu verpflichtet, 1,8 % seiner Landesfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen bereitzustellen. Das Land hat die Regionalverbände damit beauftragt, geeignete Flächen auszuweisen. Weil der Stadt gehört zum Verband Region Stuttgart.

Der Verband Region Stuttgart hatte im Entwurf des Regionalplans vier Flächen auf Weil der Städter Gemarkung als Windvorranggebiete ausgewiesen. In diesen Vorranggebieten sollen Windenergieanlagen baurechtlich privilegiert werden.

Im Juni 2024 hat die Stadt Weil der Stadt einen Bürgerentscheid zur Windenergie durchgeführt. Dabei ging es um die Frage, ob die Stadt ihre eigenen Flächen innerhalb der geplanten Windvorranggebiete für die Entwicklung von Windenergie zur Verfügung stellen soll. Das Ergebnis war eindeutig: 63,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stimmten dafür.

Knapp ein Jahr später hat der Gemeinderat nach einem umfangreichen Auswahlverfahren zwei Projektierer für die Flächen ausgewählt. 

Den Zuschlag für das Gebiet BB-02 (Großer Wald) erhielt die iTerra energy GmbH, für das Gebiet BB-27 (Berghof) wurde die Bürger-Energiegenossenschaft BEE Heckengäu eG ausgewählt. Mit iTerra wurde bereits ein Pachtvertrag geschlossen. Die Verhandlungen über den Vertrag mit der Bürger-Energiegenossenschaft laufen noch. 

Während die Stadt die Entwicklung der Windenergie vorangetrieben hat, kommt es nun auf Landesebene zu Verzögerungen. Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat den Regionalplan des Verbands Region Stuttgart im Sommer nicht genehmigt. Bei einigen Flächen in der Region bestehen offene Fragen hinsichtlich des Umweltschutzes. Zunächst müssen daher gutachterliche Aussagen aktualisiert und anschließend die notwendigen Verfahrensschritte des Regionalplans wiederholt werden. 

Dadurch verzögert sich die Ausweisung der Windvorranggebiete voraussichtlich um ein Jahr. Stand heute ist mit einem Inkrafttreten nicht vor dem ersten Quartal 2028 zu rechnen. Somit wird sich die Errichtung der Windenergieanlagen auf städtischen Flächen vermutlich entsprechend verschieben. 

Auch eine vom Bund geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) könnte die bisherigen Pläne ändern. Sollte diese wie geplant umgesetzt werden, könnten die geänderten Einspeisevergütungen die Errichtung von Windenergieanlagen unwirtschaftlich machen. 

Die Stadtverwaltung wird über die weiteren Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Planungen in Weil der Stadt informieren.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt